AGBs

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

der Firma
LiDi Reflektoren GmbH
Oelkinghauser Str. 6-8
58256 Ennepetal
info@broluxsport.com

im folgenden kurz "Brolux Sportsysteme" genannt

 

1. Geltung der Bedingungen

1.1 Gegenstand der nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Dienstleistungen, Warenleistungen und Warenlieferungen der Fa. Brolux Sportsysteme.

1.2 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Fa. Brolux Sportsysteme erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen, unabhängig davon, ob die Bestellung und/oder der Vertrag schriftlich, telefonisch oder per E-Mail vorgenommen wurden.

1.3 Der Kunde erkennt mit einer Bestellung diese Bedingungen an. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar selbst dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4 Abweichende Bedingungen auf Auftragsvordrucken des Kunden werden auch durch Annahme des Auftrags und vorbehaltlose Lieferung nicht anerkannt, vielmehr wird ihnen hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.5 Abweichungen von diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen sind nur wirksam, wenn Fa. Brolux Sportsysteme diese schriftlich gegenüber dem Verwender bestätigt.

 

2. Angebot, Auftragserteilung, Vertragsabschluß

2.1 Sämtliche Angebote von Fa. Brolux Sportsysteme sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schrift-, Text- (z.B. Telefax oder E-Mail) durch den Kunden. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde 30 Tage an Bestellungen gebunden. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

2.3 Die Bestellung des Kunden gilt als angenommen, wenn die Fa. Brolux Sportsysteme nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Datum der Bestellung die Ablehnung erklärt.

2.4 Ein Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung in Schrift-, Text- (z.B. Telefax oder E-Mail) oder durch Lieferung durch Fa. Brolux Sportsysteme zustande.

2.5 Preise, Masse, Gewichte, Farben, Beleuchtungsstärken in Lux, Bauleistungen nach DIN, Lieferzeitangaben oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies durch Fa. Brolux Sportsysteme ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

2.6 Alle von Fa. Brolux Sportsysteme bei Beleuchtungsanlagen angegebenen Beleuchtungsstärkewerte (Luxwerte) beziehen sich auf den Anfangswert (Neuwert). Bei Tennishallenfeldern beziehen sich die von Fa. Brolux Sportsysteme angegeben Luxwerte nur auf die weiß umrandeten Spielfelder (Doppelfeldlinien). Der Raum oberhalb der abgehängten Lichtsysteme kann gegen Aufpreis mit LED-Lichtsystemen ausgeleuchtet werden (für Lobspiele). Eine DIN EN Norm gilt ausdrücklich als nicht vereinbart.

2.7 Alle mündlichen, insbesondere auch telefonischen Neben- und Ergänzungsabreden bedürfen zur Gültigkeit der gesonderten schriftlichen Bestätigung von Fa. Brolux Sportsysteme.

2.8 Das Schweigen von Fa. Brolux Sportsysteme auf nachträgliche Abänderungs- und /oder Ergänzungswünsche des Kunden bedeutet Ablehnung, sofern sie nicht automatisch bei der Leistungserbringung durch Fa. Brolux Sportsysteme berücksichtigt werden.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ab Lager der Fa. Brolux Sportsysteme, einschließlich normaler Verpackung. Liefer- und Versandkosten fallen zusätzlich an und werden im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen. Bei Werkverträgen ergibt sich der Leistungsumfang einschließlich der Transport- und Fahrkosten aus dem jeweiligen Vertrag.

3.2 Sämtliche Preise sind freibleibend und gelten nicht für Nachlieferungen. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Fa. Brolux Sportsysteme genannten Bruttopreise, sollten Nettopreise ausgezeichnet worden sein, zuzüglich der jeweiligen der am Tag der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.3 Preisänderungen behält Fa. Brolux Sportsysteme sich ausdrücklich vor. Auch bestätigte Preis- bzw. Liefervereinbarungen können bei Irrtum oder bei Veränderung der Einkaufs- bzw. Verfügbarkeitsbasis neu festgelegt werden. Bereits geschlossen Verträge sind vom Vorbehalt der Preisanpassung bzw.- änderung ausgenommen.

3.4 Mit Erscheinen neuer Preise verlieren alle vorangegangenen Preise ihre Gültigkeit.

 

4. Lieferzeit, Teillieferung, Gefahrenübergang

4.1 Lieferfristen bzw. Liefertermine beginnen mit Vertragsabschluss. Sie sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es ist schriftlich ausdrücklich anderes vereinbart worden. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen.

4.2 Fa. Brolux Sportsysteme ist jederzeit zur Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen stellen keinen Mangel dar und können von Fa. Brolux Sportsysteme sofort in Rechnung gestellt werden.

4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder anderer, von Fa. Brolux Sportsysteme oder deren Lieferanten nicht zu vertretender und nicht vorhersehbarer Ereignisse, die Fa. Brolux Sportsysteme die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von Fa. Brolux Sportsysteme oder deren Unterlieferanten eintreten), hat Fa. Brolux Sportsysteme auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Fa. Brolux Sportsysteme, die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann hieraus keine Schadenersatzansprüche geltend machen. Die ggf. vom Kunden geleisteten Gegenleistungen sind diesem von der Fa. Brolux Sportsysteme zu erstatten. Auf die genannten Umstände kann sich Fa. Brolux Sportsysteme nur berufen, wenn der Kunde unverzüglich benachrichtigt wird.

4.4 Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Leistungszeit oder wird Fa. Brolux Sportsysteme von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Die ggf. vom Kunden geleisteten Gegenleistungen sind diesem von der Fa. Brolux Sportsysteme zu erstatten. Auf die genannten Umstände kann sich Fa. Brolux Sportsysteme nur berufen, wenn der Kunde unverzüglich benachrichtigt wird.

4.5 Sofern Fa. Brolux Sportsysteme die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1% für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 4% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Leistungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von Fa. Brolux Sportsysteme oder deren Angestellten. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich Fa. Brolux Sportsysteme beim Eintritt eines dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.

4.6 Bei gelieferten Waren, die nicht dem Kundenwunsch oder der bestellten Ware übereinstimmen, hat der Kunde unverzüglich Brolux Sportsysteme zu informieren. Brolux Sportsysteme wird daraufhin umgehend neu liefern. Die nicht dem Kundenwunsch entsprechende Ware ist vom Kunden an Brolux Sportsysteme zurück zu senden. Der Kunde kann hieraus keine Schadenersatzansprüche in irgendeiner Weise geltend machen.

 

5. Versand / Gefahrübergang

5.1 Der Warenversand erfolgt ab Lager Fa. Brolux Sportsysteme an die vom Kunden angegebene Adresse. Fehlerhafte oder unvollständige Adressangaben des Kunden gehen zu dessen Lasten.

5.2 Fa. Brolux Sportsysteme wird von ihrer Leistungspflicht frei, sobald die Sendung an das den Transport ausführende Unternehmen bzw. Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden mit Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person über, wenn Teillieferungen erfolgen und/oder Fa. Brolux Sportsysteme zusätzliche Leistungen, z.B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen hat.

5.4 Fa. Brolux Sportsysteme bestimmt den Transporteur unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der preisgünstigsten und schnellsten Versandart.

5.5 Falls der Versand ohne Verschulden von Fa. Brolux Sportsysteme unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

5.6 Beim Werkvertrag gilt für den Gefahrübergang der Zeitpunkt der Abnahme. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, erfolgt keine förmliche Abnahme. Die Abnahme gilt als erfolgt, sobald die Werkleistung durch den Auftraggeber benutzt wird, z.B. wenn der Spielbetrieb auf der bereitgestellten Anlage aufgenommen wird.

5.7 Gerät der Auftraggeber in Abnahmeverzug oder nimmt er die Leistung nicht ab, obwohl Abnahmereife gegeben ist, so geht die Gefahr vom Tage der Bereistellungsanzeige an auf den Kunden über. Die Fälligkeit des Werklohns ist damit eingetreten, soweit keine besonderen Zahlungsbedingungen oder Zahlungsfristen vereinbart wurden.

 

6. Versandkosten

6.1 Versandkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden, sie sind vom Lieferungsumfang abhängig. Rückstände und Nachlieferungen erfolgen versandkostenfrei, bei Speditionssendungen frei Haus. Die Verpackung wählt Fa. Brolux Sportsysteme nach bestem Ermessen aus. Bei Lieferung ins Ausland werden die tatsächlichen Versandkosten an den Kunden in Rechnung gestellt.

6.2 Eine Transportversicherung wird Fa. Brolux Sportsysteme nur auf besondere ausdrückliche schriftliche Anweisung für Rechnung des Kunden abschließen.

 

7. Zahlungen

7.1 Soweit einzelvertraglich nichts anders vereinbart ist, hat der Kunde den Kaufpreis per Vorauskasse ohne Abzug innerhalb einer Frist von 7 Werktagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.

7.2 Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Fa. Brolux Sportsysteme ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. fristlos zu kündigen, wenn der Kunde mit Erfüllung seiner Vertrags- bzw. Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät.

7.3 Ein Gewährleistungseinbehalt ist ausgeschlossen. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten der Fa. Brolux Sportsysteme geleistet werden.

7.4. Bei erteilter Bankeinzugsermächtigung erfolgt Abbuchung spätestens 3 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug.

7.4 Im Falle von einer Zahlung mit Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Eine Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorlage von Schecks durch Fa. Brolux Sportsysteme besteht nicht.

7.5 Die Annahme von Schecks erfolgt lediglich erfüllungshalber, nicht an Erfüllung statt unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.

7.6 Fa. Brolux Sportsysteme ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird dem Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Fa. Brolux Sportsysteme berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

7.7 Wenn Fa. Brolux Sportsysteme Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, die Zahlungen eingestellt werden, der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 14 Tage in Verzug gerät oder der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt ist, so ist Fa. Brolux Sportsysteme berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen worden sind. Fa. Brolux Sportsysteme ist in diesem Falle außerdem berechtigt, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und/oder Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.

7.8 Fa. Brolux Sportsysteme ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird dem Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Fa. Brolux Sportsysteme berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

7.9 Wenn Fa. Brolux Sportsysteme Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, die Zahlungen eingestellt werden, der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 14 Tage in Verzug gerät oder der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt ist, so ist Fa. Brolux Sportsysteme berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen worden sind. Fa. Brolux Sportsysteme ist in diesem Falle außerdem berechtigt, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und/oder Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.

7.10 Fa. Brolux Sportsysteme ist darüber hinaus berechtigt, bei Verbrauchern i.S.d. 13 BGB als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem gesetzlichen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines Fa. Brolux Sportsysteme entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Im Falle der Geltendmachung eines höheren Schaden ist der Kunde berechtigt, den Nachweis zu führen, dass Fa. Brolux Sportsysteme kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

7.11 Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher i.S.d. 13 BGB nicht beteiligt ist, ist Fa. BroluxSportsysteme darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem gesetzlichen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines Fa. Brolux Sportsysteme entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Im Falle der Geltendmachung eines höheren Schaden ist der Kunde berechtigt, den Nachweis zu führen, dass Fa. Brolux Sportsysteme kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

7.12 Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

 

8. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

8.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die Fa. Brolux Sportsysteme aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden Fa. Brolux Sportsysteme die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach Wahl von Fa. Brolux Sportsysteme freigegeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt: - Fa. Brolux Sportsysteme behält sich das Recht vor, den Versand ganz oder zeitweilig zu sperren und jederzeit die Herausgabe der Ware zu verlangen, wenn die Erfüllung der Forderung gefährdet ist oder der Vertragspartner gegen eine der ihn obliegenden Verpflichtungen verstößt. - Die Ware bleibt Eigentum von Fa. Brolux Sportsysteme bis zur vollständigen Zahlung durch den Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. - Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Fa. Brolux Sportsysteme. Erlischt das (Mit-) Eigentum von Fa. Brolux Sportsysteme durch Verbindung, so geht das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechungswert) auf Fa. Brolux Sportsysteme über. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum von Fa. Brolux Sportsysteme unentgeltlich. Ware, an der Fa. Brolux Sportsysteme (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. - Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. - Verpfändungen, Sicherungsübereignungen, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland sind unzulässig. - Die bei einem Verstoß gegen diese Regelung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungsansprüche, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Fa. Brolux Sportsysteme ab.

8.2 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der Fa. Brolux Sportsysteme hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.

8.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden (insbesondere Zahlungsverzug) ist Fa. Brolux Sportsysteme berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Fa. Brolux Sportsysteme liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

8.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist Fa. Brolux Sportsysteme berechtigt, die Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck den Aufbewahrungs- bzw. den Einsatzort der Vorbehaltsware zu betreten, auch ohne zuvor den Rücktritt zu erklären oder die Rechte aus 326 BGB auszuüben. Der Kunde verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen würden und gestattet Fa. Brolux Sportsysteme den Zugang zu den Räumen, in denen sich die Vorbehaltsware befindet.

8.5 Fa. Brolux Sportsysteme behält sich vor, die Lieferung aus laufenden Verträgen zurückzuhalten, bis Außenstände aus früheren Lieferungen getilgt sind.

8.6 Die vorstehenden Ziffern 8.1. - 8.5. gelten entsprechend bei Werkverträgen.

 

9. Gewährleistung-Allgemein-

9.1 Ansprüche auf Gewährleistung bestehen seitens des Auftraggebers gegen BROLUX Sportsysteme zunächst in Form des Anspruchs auf Nachlieferung und Nachbesserung, wobei je Mangel mindestens zwei Nachlieferungs- bzw. Nachbesserungsversuche einzuräumen sind.

9.2 Bei Fehlschlagen dieser Nacherfüllung ist dem Auftraggeber das Recht vorbehalten, den Preis zu mindern oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

9.3 Bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und groben Verschulden verbleiben dem Auftraggeber die gesetzlichen Ansprüche, soweit die Pflichtverletzung durch die Firma BROLUX Sportsysteme fahrlässig geschieht oder die Pflichtverletzung auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Firma BROLUX Sportsysteme beruht.

9.4 Für sonstige Schäden, die auf grob fahrlässiger Pflichtverletzung der Firma BROLUX Sportsysteme oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Firma BROLUX Sportsysteme beruhen, verbleibt es ebenfalls bei den gesetzlichen Bestimmungen.

9.5 Gewährleistungsansprüche für alle Lieferungen und Leistungen der Firma BROLUX Sportsysteme wird auf 1 Jahr seit Lieferung oder Abnahme begrenzt. Danach darf sich die Firma BROLUX Sportsysteme auf Verjährung berufen, soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist oder das Gesetz zwingend eine andere Gewährleistungszeit vorschreibt.

9.5 Bei Beleuchtungsanlagen übernimmt Fa. Brolux Sportsysteme keine Gewährleistung für den nachlassenden Lichtstrom der eingesetzten Leuchtmittel.

9.7 Im Rahmen der Gewährleistung durchgeführte Ersatzleistungen und/oder Reparaturen haben in keinem Falle eine Verlängerung der Garantiezeit zur Folge, auch nicht für einzelne Teile der Ware.

 

10. Gewährleistung bei LED Leuchten

10.1 Brolux Sportsysteme gewährt auf seine LED-Produkte eine Ersatzteilgarantie von 3 Jahren ab Rechnungsdatum - auf die unter der Marke BROLUX Sportsysteme vertriebenen und in der Europäischen Union installierten Produkte nach Maßgabe folgender Bedingungen: Die Garantie gilt für die innerhalb der Europäischen Union installierten Innenleuchten, sowie andere unter der Marke vertriebene Produkte für Beleuchtungszwecke. Handelsware (zugekaufte Produkte, die unter Fremdlabel weiterverkauft werden) sind ausgeschlossen.

10.2 Die Garantie erstreckt sich auf Material, Konstruktions- und/oder Fabrikationsfehler und gilt für das gesamte Produkt ausgenommen Verschleiß- bzw. Verbrauchsteile. Ein Lichtstromrückgang der LED Module von 5 % pro Jahr und ein Ausfall innerhalb der Nennausfallrate von 0,2 %/1000h bei elektronischen Bauteilen wie EVG, LED ist zulässig und fällt ebenso wie die Verschmutzung; Fehler, die durch höhere Gewalt verursacht werden und mechanische Beschädigungen, wie z.B. Transportschäden nicht unter die Garantie.

10.3 Die Garantie setzt nachweislich die Einhaltung folgender Bedingungen voraus: - Bestimmungsgemäßer Gebrauch der Produkte nach Maßgabe der jeweiligen Produkt- und Anwendungsspezifikation. - Grenzwerte für Umgebungstemperatur, sowie Netzspannung dürfen nicht überschritten werden. - Am Produkt dürfen keine vom Lieferzustand abweichende Modifikationen ( z.B.Austausch gegen Fremd-EVG, Einbau von Steuerungskomponenten) vorgenommen werden und die Installation ist nach Maßgabe der Montageanweisung ausschließlich durch Fachpersonal durchzuführen. - Besondere, extreme Umgebungsbedingungen sind vor der Installation mit dem Hersteller schriftlich abzustimmen, nur in diesem Fall kann eine Garantie übernommen werden.

10.4 Die Garantie wird in der Form geleistet, dass nach unserer Entscheidung das Produkt oder die fehlerhaften Bestandteile hiervon an unserem Standort repariert, oder durch gleiche bzw. gleichwertige Ersatzprodukte ersetzt werden oder das Produkt gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen wird. Bei Ersatz ist eine Abweichung von dem ursprünglichen Produkt aufgrund technischen Fortschritts, sowie eine vertretbare, geringe Abweichung hinsichtlich Design und Eigenschaften vorbehalten. Auf die Ersatzprodukte bzw. -teile wird für die restliche Zeit des Garantiezeitraums eine Garantie nach diesen Bedingungen übernommen. Von der Garantie sind insbesondere nicht umfasst: Betriebsausfallschäden, entgangener Gewinn und sonstige mittelbare wie unmittelbare Folgeschäden, vergebliche Aufwendungen, Ein- und Ausbaukosten, Hilfsmittel für Austausch etc., Montage- Demontagekosten.

10.5 Die Garantieansprüche erlöschen, wenn diese nicht unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Feststellung des Mangels unter Angabe der für die Bearbeitung des Garantie falls notwendigen Daten angemeldet werden. Die Vorlage der Rechnung/entsprechenden Nachweises ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen.

10.6 Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt und gelten unabhängig von der Garantie. Dies gilt auch für die Ansprüche gegen den Fachhändler/Installateur.

 

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand

11.1 Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Firma Brolux Sportsysteme ist auch im Wechsel- und Scheckprozess der Sitz von Fa. Brolux Sportsysteme, soweit sich nicht aus dem besonderen Vertragsverhältnis etwas anderes ergibt.

11.2 Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, wird auch für den Wechsel- und Scheckprozess als Gerichtsstand vereinbart: Amtsgericht Schwelm/Landgericht Hagen.

 

12. Anwendbares Recht, Schriftform, Wirksamkeit, Sonstiges

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (UN-Kaufrecht) wird ausgeschlossen.

12.2 Änderungen und Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch insbesondere für diese Regelung.

12.3 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch ergänzende Auslegungen nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt.

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